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   BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02   

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BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02 (https://dejure.org/2003,30921)
BPatG, Entscheidung vom 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02 (https://dejure.org/2003,30921)
BPatG, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 25 W (pat) 5/02 (https://dejure.org/2003,30921)
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  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Soweit der Bundesgerichtshof für die Prüfung dieses Schutzhindernisses bei Wörtern darauf abstellt, ob ihnen für die fraglichen Waren ein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und/oder ob es sich um ein sonst gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch), muss vorliegend das Eintragungshindernis bejaht werden.

    Selbst Wortzusammenstellungen, die lexikalisch nicht nachweisbar sind, erfüllen nicht immer die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), wenn es sich um eine sprachübliche Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Waren- oder Dienstleistungsbezug handelt.

    Dies hat der Bundesgerichtshof in der "marktfrisch"- Entscheidung (GRUR 2001, 1151) bereits entschieden, in der für einen Teil der Waren für "marktfrisch" nicht nur die Bedeutung "frisch vom Markt" sondern auch "frisch auf dem Markt" in Betracht kam.

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Selbst Wortzusammenstellungen, die lexikalisch nicht nachweisbar sind, erfüllen nicht immer die Anforderungen an die Unterscheidungskraft (vgl BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch; BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK), wenn es sich um eine sprachübliche Begriffsbildung mit unmittelbar beschreibendem Waren- oder Dienstleistungsbezug handelt.

    Die einfachen graphischen Elemente (graues Rechteck, Hinterlegung der Schrift mit einem Kontraststreifen, teilweise weiße Umrahmung der Buchstaben) treten selbst nicht besonders hervor, sondern sind alle auf die rein beschreibende Aussage des Wortbestandteils bezogen, so dass sie nicht als Herkunftshinweis erfasst werden und die Schutzfähigkeit der angemeldeten Marke nicht begründen können (vgl BGH, GRUR 2001, 1153 -anti KALK).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Der Begriffsinhalt von "easycare" erschließt sich ohne weiteres, da es sich um die sprachübliche Verbindung von zwei bekannten Wörtern handelt, deren Aussagegehalt durch die Kombination nicht verändert wird (vgl auch EuG MarkenR 2000, 70 -Companyline, bestätigt durch EuGH, GRUR Int 2003, 56).

    Auch nach der Rechtsprechung des EuG führt eine Mehrdeutigkeit allein noch nicht zur Schutzfähigkeit (MarkenR 2000, 70 -Companyline, bestätigt durch EuGH, GRUR Int 2003, 56).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Nicht jede begriffliche Unbestimmtheit führt zu einer schutzbegründenden Mehrdeutigkeit (BGH, GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Auch bei weiteren Entscheidungen stellt der Bundesgerichtshof für die Frage, ob ein Wort bzw eine Wortfolge Unterscheidungskraft besitzt, darauf ab, ob der Verkehr ihm bzw ihr eine ausschließlich beschreibende Bedeutung beimisst, wobei eine Mehrdeutigkeit eines Ausdrucks dann als unterscheidungskräftig angesehen wird, wenn die beschreibende Bedeutung nur eine von mehreren Möglichkeiten darstellt und die beschreibende Bedeutung auch nicht im Vordergrund steht, sondern die Mehrdeutigkeit zum Nachdenken anregt (vgl ua GRUR 2001, 1150 -LOOK; GRUR 2000, 321 - Radio von hier).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Auch ist die Frage der Unterscheidungskraft unabhängig vom Grad eines Freihaltebedürfnisses an der Angabe zu beurteilen (vgl BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Eine Fallgestaltung wie bei dem als schutzfähig angesehenen Zeichen "BONUS" (BGH GRUR 2002, 816) liegt hier nicht vor, da "easycare" glatt beschreibend ist und nicht nur wie "Bonus" auf irgendeinen Vorteil oder eine nicht die Waren oder Dienstleistungen beschreibende Vertriebsmodalität hinweist.
  • BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99

    LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Auch bei weiteren Entscheidungen stellt der Bundesgerichtshof für die Frage, ob ein Wort bzw eine Wortfolge Unterscheidungskraft besitzt, darauf ab, ob der Verkehr ihm bzw ihr eine ausschließlich beschreibende Bedeutung beimisst, wobei eine Mehrdeutigkeit eines Ausdrucks dann als unterscheidungskräftig angesehen wird, wenn die beschreibende Bedeutung nur eine von mehreren Möglichkeiten darstellt und die beschreibende Bedeutung auch nicht im Vordergrund steht, sondern die Mehrdeutigkeit zum Nachdenken anregt (vgl ua GRUR 2001, 1150 -LOOK; GRUR 2000, 321 - Radio von hier).
  • EuG, 05.04.2001 - T-87/00

    Bank für Arbeit und Wirtschaft / OHMI (EASYBANK)

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Auch soweit die Anmelderin auf eingetragene Marken mit dem einen oder anderen Bestandteil der hier angemeldeten Marke hinweist und für den Fall einer negativen Entscheidung insbesondere eine ungerechtfertigte Abweichung von der in der "EASYBANK"-Entscheidung des EuG (GRUR Int 2001, 756) ausgeführten Rechtsauffassung geltend macht, führt dies nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99

    "B-2 alloy"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 27.06.2003 - 25 W (pat) 5/02
    Eine bloße Vermutung, der Verkehr könnte eine nicht existierende Angabe als rein beschreibend auffassen, genügt für eine Verneinung der Unterscheidungskraft allerdings nicht, wenn für eine solche Annahme keine tatsächlichen Umstände vorliegen (BGH GRUR 2002, 884 - B-2-alloy).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.1997 - 1 U 101/97

    Streit über das Zustehen eines Urheberrechts an einem Bauwerk; Anforderungen an

  • BPatG, 12.12.1996 - 25 W (pat) 45/95

    Zurückweisung der Markenanmeldung "ASTHMA-BRAUSE" wegen fehlender

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